Das Wichtigste vorab:
- Die Brackets einer festsitzenden Zahnspange können aus Metall, Keramik, Kunststoff oder Gold bestehen.
- Herausnehmbare Zahnspangen werden aus Kunststoff, Metalldrähte oder Silikon hergestellt.
- Die verschiedenen Materialien zeigen jeweilige Vor- und Nachteile. Zum Teil können sie zu Allergien führen oder durch die spröde Substanz schneller brechen.
- Spezielle Materialien wie z. B. Keramik oder Kunststoff werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Materialien bei festen Zahnspangen
Metallbrackets
Bei den konventionellen und am weitesten verbreiteten Brackets handelt es sich um welche aus rostfreiem Stahl bzw. Edelstahlbrackets. Die Kosten für diese Variante werden, bei medizinischer Indikation, vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Einige metallische Stoffe, vor allem Nickel, können bei Patienten zu einer allergischen Reaktion führen.
Alternativ gibt es in solchen Fällen die sogenannten Minibrackets. Hierbei handelt es sich um eine Miniaturausführung der silbernen Brackets, welche jedoch aus nickelarmem oder nickelfreiem Edelstahl bestehen und daher allergikerfreundlicher sind.
Keramik- und Kunststoffbrackets
An der metallischen festsitzenden Zahnspange wird häufig die mangelnde Ästhetik kritisiert. Für ein anspruchsvolleres Äußeres gibt es Alternativen.
Keramikbrackets können zahnfarben bzw. transparent sein und verfärben sich auch nach längerer Zeit nicht. In Verbindung mit transparenten Ligaturen sind sie somit deutlich unauffälliger als Metall.
Bei der Wahl von Keramik müssen Patienten berücksichtigen, dass dieses Material relativ spröde ist und daher schneller brechen kann, als Metall. Zudem handelt es sich um ein sehr hartes Material, sogar härter als der Zahnschmelz. Beißen die Zähne auf dieses Material, so können sie abgerieben werden.
Eine weitere unauffällige Variante stellen die Kunststoffbrackets dar. Diese sind auf der Zahnoberfläche auch nahezu unsichtbar. Jedoch kann sich der Kunststoff mit der Zeit verfärben, wodurch ihre Ästhetik stark abnimmt. Zudem zeigen sie nur eine sehr geringe Belastbarkeit, wodurch dieses Material nur selten Anwendung findet.
Icognito Brackets
Incognito Brackets werden meist aus Gold hergestellt. Diese Brackets werden an der Innenfläche der Zähne aufgeklebt/ geklebt, weswegen sie auch als Lingualbrackets bezeichnet werden.
Sie werden individuell für den Patienten hergestellt und können präzise die ausgeübten Kräfte übertragen.
Bogen, Gummis und Retainer
Der Drahtbogen gibt die korrekte Form der Zähne vor und übt den eigentlichen Druck auf die Zähne aus. Es handelt sich hierbei um metallische oder weiß beschichtete Bögen aus elastischem Material.
Gummiringe werden entweder in Form von Alastics für die Ligatur des Bogens in den Brackets verwendet, oder als Elastics, welche zwischen den Kiefern eingehängt und so für zusätzliche Druckausübung sorgen.
Nach dem Ende der kieferorthopädischen Behandlung müssen die Zähne in der erreichten Position stabilisiert werden. Dies erfolgt mit sogenannten Retainern. Hierbei handelt es sich um einen Draht aus Metall, welcher innen an die Zähne geklebt wird und so ein Verdrehen der Zähne verhindert.
Die verschiedenen Materialien bei losen Zahnspangen im Überblick
Aktive Platten
Bei aktiven Platten handelt es sich um herausnehmbare Zahnspangen, welche aktiv für die Behandlung von Zahn- oder Kieferfehlstellungen eingesetzt werden.
Sie bestehen meist aus Drahtbügeln und Klammern, zum Teil in Verbindung mit Kunststoffplatten. In diese können zudem noch diverse Metallschrauben eingearbeitet sein, welche für die Behandlung benötigt werden.
Aligner
Aligner sind durchsichtige Kunststoffschienen, welche zur Behandlung von leichten bis mittelschweren Zahnfehlstellungen genutzt werden. Sie bestehen aus Polymethylmethacrylat, kurz PMMA. Hierbei handelt es sich um einen durchsichtigen und thermoplastischen Kunststoff.
Retentionsschiene und Retentionsplatten
Retentionsschienen sind den Alignern sehr ähnlich, bestehen jedoch aus einem anderen Kunststoff. Sie sind ebenso durchsichtig und werden für die Stabilisierung der Zähne eingesetzt.
Retentionsplatten sind eine Art der herausnehmbaren Zahnspangen und bestehen aus einem Kunststoffgerüst, in welches Metalldrähte zur Befestigung eingearbeitet sind. Auch diese Platten werden für die Stabilisierungsphase verwendet.
Vor- und Nachteile bei Materialien im KFO-Bereich
Material | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Rostfreier Stahl / Edelstahl | Nützlicher Hilfsstoffkostengünstig | Einige Bestandteile können Allergien auslösen, z. B. Nickel |
Nickel-Titan Legierungen | thermoelastischformstabil | Teurer als einfache Stahlbögen |
Nickelfreie Edelstahllegierungen | gut für Allergiker geeignet | Teurer als einfache Stahlbögen |
Keramik | zahnfarbenes Aussehenverfärbt sich nichtunauffälliger als Edelstahlglatte Oberfläche | sprödes Material, bricht leichterhärter als Zahnschmelz |
Kunststoff (Komposit) | zahnfarben oder transparentunauffälliger als Edelstahl | kann sich durch färbende Nahrungsmittel verfärbenAllergien aufgrund von Restmonomeren vom Herstellungsprozess |
Gold | Gute Anpassung an ZahnoberflächePräzise Druckausübung | Sehr kostenintensiv |
Übernahme der Kosten der verschiedenen Materialien
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Regelversorgung, wenn die medizinische Indikation gegeben ist. Wird eine Kostenübernahme genehmigt, übernimmt die Krankenversicherung bis zum 18. Lebensjahr 100% der Kosten für eine Behandlung, welche mit Zahnspangen Material erfolgt, das den Mindestanforderungen entspricht und regulär abgeschlossen wird.
Es werden die konventionellen Metallbrackets aus rostfreiem Stahl in Verbindung mit Gummiringen als Legierung und Stahlbögen übernommen. Zudem werden die Kosten für die Retentionsphase in Form von herausnehmbaren Zahnspangen bis zu zwei Jahre erstattet.
Entscheidet sich der Patient für komfortablere Bracketversionen, wie z. B. Miniaturbrackets oder ästhetische unauffälligere Keramikbrackets, so muss dieser die Mehrkosten selbst tragen.
Auch elastische Bögen, welche die Behandlung angenehmer gestalten, fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der gesetzl. Krankenversicherung. Neben den klassischen herausnehmbaren Geräten zur Stabilisierung des Ergebnisses, können auch Retentionsschienen oder Klebe-Retainer verwendet werden. Diese Alternativen werden zumeist auch vom Kieferorthopäden angeraten. Die Kosten hierfür muss der Patient jedoch selbst übernehmen.
Private Krankenversicherung und Zahnzusatzversicherung
Ob und welche Kosten von privaten Krankenversicherungen oder Zahnzusatzversicherungen übernommen werden, hängt von den individuellen Vertragsvereinbarungen bzw. abgeschlossenen Tarifen ab.
Private Krankenversicherungen, welche den kieferorthopädischen Bereich abdecken, übernehmen häufig einen Großteil der Kosten, auch wenn die medizinische Indikation laut gesetzlicher Krankenversicherung nicht gegeben ist.
Auch die Kostenübernahme durch private Zusatzversicherungen ist möglich. Zum Teil auch für Kosten, die von der gesetzlichen Versicherung trotz vorliegender Indikation nicht übernommen werden. Welche Kosten erstattet werden können, muss im Einzelfall mit der jeweiligen Versicherung geklärt werden.
FAQs zum Thema Zahnspangenmaterial
Bestimmte Bestandteile von Brackets können beim Patienten Allergien auslösen. Am häufigsten ist hier von Nickel die Rede, welches in geringem Anteil in rostfreiem Stahl vorkommt.
Die konventionellen Brackets, welche auch von der Krankenkasse übernommen werden, sind aus diesem Material. Personen, welche unter einer Kontaktallergie gegen Nickel leiden, können auf diese Brackets reagieren und eine allergische Reaktion zeigen.
Nur die konventionellen Standardmaterialien werden bei vorhandener Indikation und nur bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ist eine Einstufung in bestimmte Indikationsgruppen nicht gegeben oder ist der Patient älter als 18 Jahre, so werden keine Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Ist eine Kostenerstattung genehmigt, so müssen bestimmte Zusatzleistungen dennoch vom Patienten selbst übernommen werden. Bestimmte Materialien begünstigen die Behandlung oder machen diese angenehmer für den Patienten. Die entstehenden Zusatzkosten durch die Verwendung solcher Materialien muss der Patient zu 100 % selbst bezahlen.
Eventuell ist eine Übernahme der Kosten zum Teil durch private Zahnzusatzversicherungen möglich. Dies gehört im individuellen Fall geklärt.