Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab:
- Von einem Überbiss spricht man, wenn der Unterkiefer zu weit hinten bzw. der Oberkiefer zu weit vorne ist. Das heißt, dass der Oberkiefer vor dem Unterkiefer hinausragt.
- Ein Überbiss kann entweder durch schlechte Angewohnheiten, also Habits, entstehen oder genetisch bedingt sein.
- Einen Überbiss kann man entweder durch eine kieferorthopädische Behandlung oder, in schweren Fällen, in Verbindung mit einer kieferchirurgischen Operation korrigieren.
Was ist ein Überbiss?
Die Angle-Klassen beschreiben Abweichungen vom Idealzustand der Okklusion, also dem Zusammenbeißen von Oberkiefer und Unterkiefer. Der Überbiss fällt in die Kategorie Angle-Klasse II. Hier steht der Oberkiefer im Vergleich zum Unterkiefer zu weit vor.
Die Frontzähne des Oberkiefers überlagern für gewöhnlich die des Unterkiefers. Von einem Überbiss spricht man, wenn die OK-Zähne zu weit vor den UK-Zähnen stehen. Dabei kann der obere Frontzahnbereich entweder nach außen (Angle-Klasse II/1) oder innen (Angle-Klasse II/2) gekippt sein.
Diese Fehlstellung kommt entweder daher, dass der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu groß ist (maxilläre Prognathie) oder der Unterkiefer zu weit hinten steht (mandibuläre Retrognathie; Distalbiss). Grundsätzlich können sowohl Kinder als auch erwachsene Männer und Frauen können von einem Überbiss betroffen sein.
Arten von Überbiss
Es gibt zwei verschiedene Arten von Überbiss: Overjet und Overbite. Diese unterscheiden sich dahingehend, ob man die Lage der Frontzahnbereiche in horizontaler oder vertikaler Ebene betrachtet.
Overjet
Wenn man von einem Überbiss spricht, so meint man für gewöhnlich den Overjet. Hier wird die Lage der Frontzähne des Ober- und Unterkiefers zueinander auf horizontaler Ebene betrachtet, daher bezeichnet man den Overjet auch als horizontalen Überbiss.
Der Overjet ist dadurch gekennzeichnet, dass die oberen Schneidezähne weit vor den unteren Schneidezähnen stehen. Sie zeigen also eine Stufe zueinander, welche man messen kann.
Overbite
Beim Overbite hingegen betrachtet man die vertikale Lage der Schneidezähne zueinander. Ausschlaggebend ist hier, wie weit die oberen Frontzähne die unteren Frontzähne überdecken. Das heißt der Abstand der Schneidekanten, also der Inzisalkante, wir hier berücksichtigt. Beißen die oberen Zähne sehr weit über die unteren, so handelt es sich um einen Tiefbiss.
Diagnose eines Überbisses
Die Diagnose eines Überbisses erfolgt durch einen kieferorthopädischen Facharzt. Bei einer Erstuntersuchung wird die Stellung der Zähne in der Zahnreihe untersucht und eine grobe Voreinstufung des Befunds vorgenommen. Durch eine Untersuchung der Mundhöhle überprüft er sowohl die Stellung der Zähne als auch die Form und das Größenverhältnis der Kiefer.
Liegen die oberen Frontzähne zu weit vor den unteren, so kann der Schweregrad durch ein bestimmtes Messinstrument eingestuft werden. Auch gibt diese Untersuchung erste Anzeichen dafür, ob es sich um eine reine Zahnfehlstellung handelt, oder zusätzlich eine Dysgnathie der Kiefer vorliegt.
Diese Untersuchung wird anschließend durch Röntgenaufnahmen und/oder Gipsabdrücken intensiviert. Die Gipsabdrücke können helfen, die Zahnstellung und vorhandene Fehlstellungen zu erkennen. Röntgenbilder können dagegen die Lage der Kiefer im Schädel, die Lage und Größe der Kiefer zueinander und einhergehende Anomalien aufzeigen.
Ursachen eines Überbisses
Ursache für einen Überbiss können erblich oder durch schlechte Angewohnheiten bedingt sein.
Genetisch bedingte Fehlstellung
Fehlstellungen der Zähne und/oder Kiefer können vererbt werden. So kann unter anderem eine Unterentwicklung des Unterkiefers oder ein zu weit hinten liegender Unterkiefer beim Kind zu einem Überbiss führen.
Neben Kieferanomalien können auch Zahnfehlstellungen, wie z. B. eine inkorrekte Zahnachse, an die nächste Generation weitergegeben werden. Kieferanomalien und Zahnfehlstellungen können zudem auch in Kombination weitergegeben werden.
Schlechte Angewohnheiten: „Habits“
Während genetisch bedingte Fehlstellungen nur durch eine kieferorthopädische Behandlung korrigiert werden können, kann Fehlstellungen, welche durch Habits ausgelöst werden, frühzeitig selbst entgegengewirkt werden.
Angewohnheiten, wie Daumenlutschen, der Gebrauch von Schnuller oder Lippensaugen üben einen kontinuierlichen Druck auf Zähne und Kiefer aus. Werden diese Gewohnheiten zu lange ausgeübt, kann dadurch aus eigenem Verschulden ein Überbiss entstehen.
Werden diese Gewohnheiten bis zum dritten Lebensjahr abgewohnt, so führt das natürliche Kieferwachstum meist selbstständig zur Korrektur solcher Fehlentwicklungen. Ist später eine kieferorthopädische Behandlung notwendig, so müssen gleichzeitig solche Habits abtrainiert werden.
Auswirkungen und Folgen eines Überbisses
Folgen | Auswirkungen |
---|---|
Verändertes Gesichtsprofil | Im Profil gesehen führt ein Überbiss zu sogenannten Hasenzähnen oder einem fliehenden Kinn. |
Kaufunktion | Durch eine nicht unerhebliche Stufe zwischen den Frontzähnen wird das Abbeißen erschwert. |
Beeinträchtigung des Mundschlusses | Stehen die oberen Schneidezähne zu weit vor, kann der Mund nur erschwert geschlossen werden. Die Zähne werden dadurch nicht gründlich mit Speichelflüssigkeit umspült, was ein erhöhtes Kariesrisiko zur Folge hat. Zudem führt es zu einer ungünstigen Mundatmung, was häufig zu Erkrankungen der Atemwege führen kann. |
Zahnverfärbungen und Karies | Durch die Beeinträchtigung des Mundschlusses sind die Zähne anfälliger für Verfärbungen und Karies. |
Erhöhtes Risiko bei Unfällen | Bei einem Sturz aufs Gesicht sind die oberen Schneidezähne gefährdeter, beschädigt zu werden. |
Ungünstige Belastung der Kiefergelenke | Die falsche Belastung der Kiefergelenke kann zu einem Gelenkknacken (= Discusprolaps) und damit zu einer craniomandibulären Dysfunktion (= CMD) führen. |
Körperhaltung | Eine Rücklage des Unterkiefers kann Auswirkungen auf die gesamte Körperhaltung haben. |
Kieferorthopädische Behandlung eines Überbisses
Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
Überbiss aufgrund genetischer Ursache
Einem Überbiss, welcher genetisch bedingt ist, kann selbst kaum entgegengewirkt werden. Hier ist es anzuraten, möglichst früh mit einer kieferorthopädischen Behandlung zu starten. Das natürliche Kieferwachstum kann so genutzt werden, was die Behandlung im Bezug auf Geschwindigkeit und Erfolgsaussichten begünstigt.
Die kieferorthopädische Behandlung kann hier z.B. mit einer herausnehmbaren Zahnspange erfolgen.
Überbiss aufgrund von Gewohnheiten (Habits)
Ist ein Überbiss durch schlechte Angewohnheiten entstanden so kann es in manchen Fällen schon reichen, sich diese Habits abzugewöhnen. Am besten ist es natürlich, diese Gewohnheiten frühzeitig zu erkennen und entgegenzuwirken, sodass es erst gar nicht zu einer Fehlstellung kommt.
Führt die Abgewöhnung zu keiner Verbesserung, so sollte eine kieferorthopädische Behandlung in Betracht gezogen werden.
Zahnspangen zur Behandlung eines Überbisses
In jüngeren Jahren kann die kieferorthopädische Behandlung eines Überbisses mit herausnehmbaren Geräten erfolgen. Hier können zum einen funktionskieferorthopädische Geräte, sogenannte FKOs, verwendet werden. Diese nutzen die natürliche Muskulatur und Bewegungen, um z.B. das Kieferwachstum zu begünstigen.
Zum anderen werden aktive Platten eingesetzt. Hierbei handelt es sich um herausnehmbare Zahnspangen, welche aktiv in die Zahnbewegung eingreifen und auch die Kieferstellung und das Kieferwachstum beeinflussen können.
Die andere Möglichkeit besteht in der Behandlung mit einer festsitzenden Spange. Hier werden Brackets auf die Zähne geklebt, welche der Führung eines Drahtbogens dienen. Dieser schiebt die Zähne in die gewünschte Position. Durch den Einsatz von Gummiringen, welche zwischen Ober- und Unterkiefer gespannt werden, kann auch die Position der Kiefer verändert werden.
Behandlung bei Erwachsenen
Die Behandlung von Erwachsenen ist meist mit einer längeren Behandlungsdauer verbunden. Problem hierbei ist, dass das natürliche Kieferwachstum abgeschlossen ist und es dementsprechend nicht mehr für die Behandlung genutzt werden kann.
Feste Zahnspange
Eine Korrektur eines Überbisses bei erwachsenen Männern und Frauen ist durch ein herausnehmbares Gerät nicht mehr möglich. Es besteht die Möglichkeit, durch eine Herbstapparatur alle Zähne nach hinten zu bewegen. Man spricht hier auch vom Distalisieren.
Diese Behandlungsart stellt sich jedoch häufig als problematisch dar, da sehr viele Zähne bewegt werden müssen.
Daneben kann auch mit einer konventionellen festsitzenden Zahnspange gearbeitet werden. Meist wir jedoch eine Kombination aus beidem verwendet.
Skelettale Ursache
Ist der Überbiss nicht durch eine Zahnfehlstellung, sondern durch eine inkorrekte Lage der Kiefer verursacht, so reicht eine kieferorthopädische Behandlung nicht aus. In diesem Fall ist eine zusätzliche kieferchirurgische Operation notwendig.
In einer Kombination aus Behandlung und Operation werden zunächst die Zähne in die richtige Stellung gebracht und anschließend, nach ausgiebiger Planung, die Kiefer an die richtige Stelle gesetzt.
Es handelt sich hierbei um einen langwierigen Prozess, welcher sich über einige Jahre ziehen kann.
Zahnentfernung
Ist das Profil durch eine falsche Kieferlage nicht zu sehr betroffen, kann diese auch auf Zahnebene ausgeglichen werden. Hierfür werden kleinere Backenzähne entfernt, wodurch mehr Platz geschaffen wird. Anschließend werden die vorderen Zähne nach hinten gezogen. Dadurch verschwindet die Frontzahnstufe zwischen Ober- und Unterkiefer und der Überbiss ist ästhetisch behandelt.
Wie hoch sind die Kosten? Werden sie übernommen?
Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung sind sehr variabel. Sie sind davon abhängig, wie schwer die vorliegende Fehlstellung ist, ob einzelne Zähne oder gesamte Kiefer behandelt werden müssen und welche Materialien verwendet werden. Grob kann man sagen, dass die Kosten von etwa 500€ bis hin zu etwa 7500€ reichen können.
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist bei Kindern möglich, wenn ihr Befund in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 eingestuft wird. Dies ist bei einem Überbiss der Fall, wenn die Stufe zwischen den Frontzähnen mindestens 6mm beträgt.
Doch auch bei der Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung muss der Patient zunächst 20% selbst übernehmen. Diese werden nach erfolgreichem Behandlungsende erstattet. Würde die Behandlung vorzeitig abgebrochen, so bleibt der Patient auf diesen Kosten sitzen.
Zudem gibt es bestimmte Zusatzleistungen, welche die Behandlung für den Patienten angenehmer gestalten können. Diese müssen wiederum vom Patienten selbst gezahlt werden.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von erwachsenen Patienten für gewöhnlich nicht. Ist eine Behandlung aber nur möglich, wenn zusätzlich eine kieferchirurgische Operation erfolgt, so ist eine Kostenerstattung möglich.
Private Krankenversicherungen übernehmen für gewöhnlich einen Teil der Kosten. Ob und wie viel erstattet wird, ist vom jeweiligen Tarif abhängig und muss im Einzelfall geklärt werden.
Hilfreiche FAQs zum Thema Überbiss
Die Behandlungsdauer zur Korrektur eines Überbisses ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählt, ob der Überbiss aufgrund von Zahnfehlstellungen entstanden ist, oder durch eine falsche Lage der Kiefer im Schädel. Hinzu kommt es noch darauf an, in welchem Alter die Behandlung stattfindet und ob eine zusätzliche Operation notwendig ist.
Im Allgemeinen kann man sagen, dass die Behandlung innerhalb weniger Monate bis hin zu etwa drei Jahren erfolgt. Wie lange die Behandlung im Einzelfall dauert, muss mit dem behandelnden Kieferorthopäden geklärt werden.
Die Kosten für eine kieferchirurgische OP können zum Teil von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Dies trifft auch bei der Behandlung Erwachsener zu, obwohl die kieferorthopädische Behandlung sonst nicht übernommen wird. Nur im Spezialfall, wenn der Erfolg der Behandlung nur in Verbindung mit einer OP erreicht werden kann, werden Kosten übernommen.
Private Krankenversicherungen übernehmen für gewöhnlich ebenfalls einen Teil der Kosten. Dies muss jedoch im Einzelfall geklärt werden, weil die Kostenübernahme von kieferorthopädischen und/oder kieferchirurgischen Behandlungen je nach gewähltem Tarif erfolgt.