Ratenzahlung bei Zahnspangen: Vorteile, Nachteile, Rückerstattung

Immer mehr Jugendliche und Erwachsene lassen sich ihre Zahnfehlstellungen durch eine Zahnspange korrigieren. Im besten Fall werden die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen. Doch auch bei einer Kostenübernahme können durch private Zusatzleistungen nicht unerhebliche Kosten entstehen.

Erwachsenen müssen zudem die Kosten für ihre Zahnspange nahezu immer selbst tragen. Betroffene stellen sich in dieser Situation die Frage, mit welcher Summe sie zu rechnen haben und ob die Zahnspange durch Ratenzahlung bezahlt werden kann.

Durchsprache und Verhandlung der Behandlung

Das Wichtigste vorab:

  • Die Bezahlung einer kieferorthopädischen Behandlung muss nicht auf einmal erfolgen, sondern kann in Form einer Ratenzahlung durchgeführt werden.
  • Vorab sollten die Rahmenbedingungen der Ratenzahlung geklärt werden, wie z. B. anfallende Zinsen oder Zahlungszeitraum.
  • Wurde bis zum Ende der Behandlung zu viel gezahlt, kann die Differenz vom behandelnden Kieferorthopäden zurückgefordert werden.
  • Verschiedene Praxen bieten oftmals eine zinsfreie Finanzierung an.

Mit welchen Kosten ist bei einer Behandlung insgesamt zu rechnen?

Kosten bei Erwachsenen und Kindern

Entscheiden sich erwachsene Männer und Frauen für eine Zahnspangenbehandlung, so müssen sie in den meisten Fällen alle Kosten selbst tragen. Eine Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist nur in sehr seltenen Ausnahmen möglich. Die Kosten werden meist nur in Kombination mit einem kieferchirurgischen Eingriff übernommen.

Die Behandlungskosten von Kindern und Jugendlichen werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Wird ihr Befund jedoch in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 oder 2 eingestuft, oder wünschen Patienten bestimmte Materialien, welche über die Standardversorgung hinausgehen, so kommt es auch hier zu privaten Kosten welche selbst zu tragen sind.

Zudem müssen die Eltern auch bei einer Kassenleistung zunächst 20 Prozent der Kosten als Eigenanteil vorstrecken. Nach erfolgreichem Behandlungsende wird dieser allerdings von der Krankenkasse gutgeschrieben.

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Höhe der monatlichen Raten

Die anfallenden Behandlungskosten können pauschal nicht benannt werden, da sie von mehreren Faktoren abhängig sind. Einflussfaktoren sind unter anderem:

Gemäß einer 2015 durchgeführte Befragung von Versicherten durch die DAK bezahlen ca. 66 Prozent der Patienten Ihre Zahnspange in monatlichen Raten. Die Höhe der Ratenzahlung belief sich auf durchschnittlich 20 Euro – 40 Euro. Dieser Betrag kann, in Abhängigkeit von verwendeten Techniken und Behandlungsdauer, jedoch noch höher ausfallen.

Wie hoch die jeweiligen Raten für eine Zahnspange sein sollten oder müssen, sollte der Patient oder dessen Eltern vorab mit dem behandelnden Arzt abklären. In diesem Kontext müssen auch die Möglichkeiten in der Behandlung und der Materialien besprochen werden.

Ist eine Ratenzahlung bei Zahnspangen möglich und was spricht dafür?

Die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung können für gewöhnlich in Raten gezahlt werden. Vor allem Erwachsene, deren Behandlung nur bei unumgänglicher OP von der Krankenkasse übernommen wird, werden mit teils sehr hohen Kosten konfrontiert.

Doch auch Extrawünsche wie bspw. Keramikbrackets oder unsichtbare Bögen machen sich im Geldbeutel bemerkbar. Über eine langjährige Behandlung können sich die Beträge so zu einem sehr hohen Gesamtpreis von mehreren tausend Euro aufaddieren.

Daher bieten die meisten Fachärzte für Kieferorthopädie die Möglichkeit der Ratenzahlung an. So kann der relativ hohe Gesamtbetrag auf mehrere, kleinere Teilzahlungen gestückelt werden. Der Patient muss so nicht einen sehr hohen Betrag auf einmal zahlen, sondern kann mit einer definierten Summe pro Monat besser kalkulieren. Dies ermöglicht eine geringere finanzielle Belastung.

Wird eine zinsfreie Finanzierung der Behandlung vereinbart kann auch eine größere Summe einfacher abbezahlt werden ohne zusätzliche Zinskosten zu verursachen.

Probleme der Ratenzahlungsvereinbarung und was ist zu beachten?

Vor der Vereinbarung über eine Ratenzahlung sollte mit dem Kieferorthopäden genau besprochen werden, welche Behandlungsschritte und Materialien wirklich notwendig sind, oder worauf man vielleicht auch verzichten kann.

Ein weiterer wichtiger Punkt bei Ratenzahlung der Spange ist, ob sie zinsfrei ist, oder nicht. Werden Zinsen berechnet, so sollten die damit entstehenden Gesamtkosten genau berechnet werden. Vielleicht können sich Betroffene durch die Wahl von Alternativen doch etwas Geld sparen.

Eine pauschale Ratenzahlung gibt dem Patienten keine Informationen, welche Behandlungskosten bisher bezahlt worden sind. In diesem Zusammenhang muss auch geklärt werden, ob sich die vereinbarten Beträge aus einem Festpreis berechnen oder variabel von den anfallenden Behandlungskosten abhängig sind.

Um einen besseren Überblick über die erbrachten Leistungen und davon bereits gezahlten Kosten zu bekommen, können Sie als Patient eine regelmäßige Rechnung verlangen. So vermeiden Sie, die Gesamtkosten im Vergleich zu den bereits erbrachten Leistungen nicht aus dem Blick zu verlieren.

In der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ, §10) steht geschrieben, dass zuerst die Behandlung erfolgt, anschließend Rechnung gestellt wird und zuletzt diese bezahlt werden muss. Das heißt, als Patient sind Sie nicht zu einer Vorauszahlungsvereinbarung verpflichtet. Ausgenommen hiervon sind bestimmte Laborkosten, für welche der behandelnde Kieferorthopäde in Vorkasse geht. Hier ist eine Vorauszahlung durch den Patienten möglich.

Welche Alternativen gibt es zur Ratenzahlung?

Bevor eine Ratenzahlungsvereinbarung für Privatleistungen erfolgt, sollten eventuell abgeschlossene Zahnzusatzversicherungen überprüft werden. Viele private Zusatzversicherungen übernehmen einen Großteil der Kosten, welche im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.

Daneben können Sie sich auch an Ihre gesetzl. Krankenkasse wenden. Diese bieten häufig für Behandlungskosten, welche nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, ebenfalls Teilzahlungsmöglichkeit(en) an. So ist es möglich, die jeweiligen Zahlungsbedingungen zu vergleichen und die beste Alternative zu wählen.

Eine weitere Möglichkeit bieten auch Banken. Hier können Sie zu zum Teil sehr guten Konditionen einen Kredit abschließen. Die individuellen Rahmenbedingungen, wie Höhe des Kredits, anfallende Zinsen und Laufzeit, sollten Sie mit Ihrem Berater besprechen.

Was ist zu tun, wenn zu viel bezahlt wurde?

Wenn die Zahnspange durch eine pauschale Ratenzahlung erfolgt, geht häufig der Gesamtüberblick verloren. Dem kann entgegengewirkt werden, indem regelmäßige Rechnungen über die erbrachten Behandlungsschritte angefordert werden. Ist die nicht der Fall, so kann es am Ende der Behandlung auffallen, dass über die Behandlungszeit hinweg zu viel gezahlt wurde.

In diesem Fall ist es möglich, den zu viel bezahlten Betrag zurückzufordern. Der Kieferorthopäde ist dazu verpflichtet, dieser Forderung nachzukommen und den Differenzbetrag auszugleichen. Der Patient hat ausschließlich den Preis für die erfolgte Behandlung zu tragen.


Häufig gestellte Fragen zum Thema Ratenzahlung bei Zahnspangen

✅ Kann man eine Zahnspange in Raten zahlen?

Grundsätzlich kann bei einer kieferorthopädischen Behandlung bei Kindern oder Erwachsenen eine Ratenzahlung vereinbart werden. Demnach können auch die zugehörigen Spangen mit unterschiedlichen Raten bezahlt werden. Ob eine Ratenzahlung möglich ist, ist jedoch mit dem jeweiligen Arzt abzuklären. Ferner sollten auch die jeweiligen Kondition genau festgelegt werden.

✅ Wie hoch sind die Raten bei einer Zahnspange?

Die Höhe der jeweligen Raten ist abgängig von den jeweiligen Behandlungskosten. Diese Kosten werden jedoch beeinflusst durch: Dauer der Behandlung, Engagement des Patienten und Behandlungsmethode. Insofern können auch die jeweilgen monatlichen Raten sehr variieren. Gemäß einer Studie der DAK aus dem Jahre 2015 belief sich die durchschnittliche Rate einer Zahnspange auf 20 Euro – 40 Euro. Die jeweiligen Raten sind allerdings individuell je nach Leistungssprektrum mit den behandelnden Arzt abzuklären.