Inhaltsverzeichnis
- 1 Voraussetzungen für den Kieferorthopädenwechsel
- 2 Kann man den Kieferorthopäden während einer laufenden Behandlung wechseln?
- 3 Notwendige Schritte für den erfolgreichen Wechsel des Kieferorthopäden
- 4 Wann sollte man den Kieferorthopäden wechseln?
- 5 Was muss bei einem KFO-Wechsel beachtet werden?
- 6 Entstehen durch den Wechsel des Kieferorthopäden weitere Kosten?
- 7 Die wichtigsten Fragen für einen erfolgreichen Wechsel des KFO
Das Wichtigste in Kürze:
- Vor einem Wechsel sollte unbedingt die Krankenkasse informiert werden.
- Ein Wechsel des Kieferorthopäden ist laut § 8 BMV-Z nur mit einem „triftigen Grund“ möglich.
- Der Wechsel verursacht keine zusätzlichen Kosten.
- Ein Wechsel ist auch während einer KFO-Behandlung möglich.
Voraussetzungen für den Kieferorthopädenwechsel
Der Wechsel während einer KFO-Behandlung bedingt verschiedene Voraussetzungen:
- Der Wechsel von behandelnden Kieferorthopäden muss bei der Krankenkasse des Patienten beantragt werden.
- Ein Wechsel während der Retentionszeit ist nur mit einem triftigen Grund möglich. Das kann ein Umzug sein oder eine Verletzung des Vertrauensverhältnisses seitens des Arztes oder des Patienten.
- Vor dem Behandlungsbeginn können Patienten eine fachkundige Zweitmeinung von ihrem Hauszahnarzt oder einem anderen Kieferorthopäden einholen.
Kann man den Kieferorthopäden während einer laufenden Behandlung wechseln?
Nach Paragraf 76 des SGB V steht jedem Patienten das Recht der freien Arztwahl zu. Dieses Recht gilt jedoch nur eingeschränkt, wenn es sich um eine beantragungs- und genehmigungspflichtige Behandlung handelt. Da Krankenkassen 80% der Behandlungskosten übernehmen, sind die Versicherer am zeitnahen Behandlungserfolg interessiert. Ein frühzeitiger Abbruch oder ein unbegründeter Behandlerwechsel kann dazu führen, dass Patienten ihren Anspruch auf die Rückzahlung des Eigenanteils verlieren.
Notwendige Schritte für den erfolgreichen Wechsel des Kieferorthopäden
1. Meldung bei der Krankenkasse
Damit Patienten ihren Kieferorthopäden während einer laufenden Behandlung (das heißt nach der Bewilligung des Behandlungsplans) wechseln können, müssen sie einen triftigen Grund bei ihrer Krankenkasse angeben. Bei einem Umzug gestaltet sich der Wechsel unkompliziert. Im Falle eines gestörten Vertrauensverhältnisses darf die Krankenkasse den behandelnden Arzt befragen und nach billigem Ermessen über die Wechselmöglichkeit bestimmen.
2. Auswahl eines neuen Kieferorthopäden
Wird der Behandlerwechsel von der Krankenkasse bewilligt, können Patienten den weiterbehandelnden Fachmann frei wählen. Beratung zum Wechsel erhalten Sie zum Beispiel bei Ihrem Hauszahnarzt. Der Behandlungsplan wird in den meisten Fällen nicht geändert und die Behandlung wird möglichst lückenlos fortgeführt.
3. Beantragung von Unterlagen
Damit Röntgenbilder, Behandlungspläne und Retentionsgeräte nicht neu angefertigt werden müssen, werden diese nach einem Wechsel an den neuen Kieferorthopäden übergeben. Die neue Praxis beantragt die Unterlagen meist selbstständig beim vorherigen behandelnden Arzt.
Wann sollte man den Kieferorthopäden wechseln?
Der Krankenkasse sind vor dem Wechsel des behandelnden Kieferorthopäden triftige Gründe vorzutragen. Das gilt unabhängig von der Form des Versicherungsabschlusses (privat/gesetzlich oder zusätzliche Zahnversicherung). Als Grund für die Fortführung einer laufenden Behandlung bei einem anderen Arzt gilt zum Beispiel ein Umzug in einen anderen Ort oder längere Abwesenheit im Ausland.
Triftige Gründe für den Wechsel im Überblick
- Umzug oder Auslandsaufenthalt
- Verletzung des Vertrauensverhältnisses seitens des Arztes
- Häufiges Vergessen von Kontrollterminen seitens des Patienten (Abbruch durch den behandelnden Arzt)
- Grobe Vernachlässigung der Mitwirkungspflicht
- Ist der Patient verantwortlich für den Abbruch, erhält er seinen Eigenanteil an den Behandlungskosten nicht zurück.
Wenn das Vertrauen in den Arzt fehlt
Fehlendes Vertrauen in den behandelnden Kieferorthopäden wird nur in schwerwiegenden Fällen als Grund für den Wechsel während der Behandlung akzeptiert. Vor dem Behandlungsbeginn lernen sich Arzt und Patient kennen und ein Behandlungsplan wird erstellt. Bestehen Zweifel am Behandlungsplan, können Patienten diesen einem zweiten Kieferorthopäden oder ihrem Hauszahnarzt vorlegen, um mögliche Alternativen zu erfragen.
Was, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient verletzt wurde?
Während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung sind nur juristisch relevante Verfehlungen akzeptable Gründe für einen Zaharztwechsel. Verstöße gegen Sitte und Anstand oder Betrugsversuche seitens des Arztes können den Wechsel rechtfertigen. Wird eine Beschwerde bei der Krankenkasse vorgetragen, ist diese berechtigt, den Arzt für eine Stellungnahme zu kontaktieren.
Arztwechsel nach einem Behandlungsabbruch des Kieferorthopäden
Auch Ärzte können die Behandlung abbrechen, wenn Patienten das Vertrauensverhältnis verletzen. Häufig verpasste Termine sind mögliche Gründe für einen Behandlungsabbruch. Außerdem haben Patienten eine Mitwirkungspflicht. Beim Kieferorthopäden gehören dazu Mundhygiene und das regelmäßige Tragen von Spangen.
Was muss bei einem KFO-Wechsel beachtet werden?
Vor dem Wechsel des Kieferorthopäden sollte immer zuerst die zuständige Krankenkasse kontaktiert werden. Dem behandelnden Arzt müssen Patienten keine Kündigung zukommen lassen. Sind alle Rechnungen bezahlt, reicht es aus, wenn Sie keine weiteren Termine ausmachen. Offene Termine sollten Sie rechtzeitig absagen.
Diese Unterlagen benötigt der neue Kieferorthopäde
Damit der neue Kieferorthopäden den Behandlungsplan lückenlos übernehmen kann, müssen einige Dokumente angefordert werden. Dies übernimmt die neue Praxis in der Regel selbstständig. Eine Ausnahme bilden Röntgenbilder, die als Originale übergeben werden.
Einzureichende Unterlagen im Überblick
- Modelle der Behandlung
- Röntgenbilder des Patienten
- Patientenakten
- Behandlunsplan mit Genhemigung der Krankenkasse
- Fotos des Patienten
- Die Spange kann in den meisten Fällen behalten werden.
So ist keine Neuanfertigung nötig.
Voraussetzungen für die Übernahme des Behandlungsplans
Wurden alle ausstehenden Raten bezahlt und liegt eine Krankenkassen-Genehmigung vor, ist ein Arztwechsel problemlos möglich. Die Übernahme der benötigten Dokumente dauert etwa vier Wochen. Laut § 10 Abs. 3 MBO-Ä sind Ärzte verpflichtet, Patientenakten 10 Jahre lang aufzubewahren. Daher werden sämtliche Dokumente als Kopien übersendet. Da häufige Röntgenaufnahmen des Kopfes zu vermeiden sind, werden diese als Originale übergeben (§ 28 Absatz 8 Röntgenverordnung RöV).
Entstehen durch den Wechsel des Kieferorthopäden weitere Kosten?
Der Wechsel zu einem neuen Kieferorthopäden verursacht keine zusätzlichen Kosten für den Patienten, da nach Paragraf 76 des SGB V das Recht der freien Arztwahl besteht. An der Höhe des Eigenanteils und den vereinbarten Raten für die Zahlung der Behandlung verändert sich also nichts. Um die Retentionsphase nicht zu unterbrechen, wird die Mitnahme von Spangen meistens von den meisten Kieferorthopäden erlaubt.
Somit entstehen keine weiteren finanzielle Belastungen. Will man den Kieferorthopäden wechseln, ist lediglich mit zusätzlichen Zeitaufwand zu rechnen.
Die wichtigsten Fragen für einen erfolgreichen Wechsel des KFO
Der Wechsel des Kieferorthopäden vor Behandlungsabschluss ist laut § 8 BMV-Z nur nach der Vorlage eines „triftigen Grundes“ möglich. Bevor Sie einen neuen Arzt aufsuchen, sollten Sie eine Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse einholen. Außerdem müssen zunächst alle offenen Rechnungen bezahlt werden.
Der häufigste Grund für einen Arztwechsel ist ein Umzug des Patienten oder der Praxis. Auch Verletzungen des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient können zum Behandlungsabbruch führen. Ist der Patient für den Abbruch verantwortlich, kann er seinen Anspruch auf Rückzahlung der Kostenanteile (20% der Behandlungskosten) verlieren.
Für einen nahtlosen Arztwechsel sollten Sie Ihre Krankenkasse frühzeitig kontaktieren. Die Kündigung bei der behandelnden Praxis ist nicht notwendig, auch die Spange kann weiterhin benutzt werden. Alle nötigen Dokumente werden normalerweise vom fortführenden Kieferorthopäden angefordert.
Wird der Kieferorthopäde während der Behandlung gewechselt, werden verschiedene Unterlagen benötigt. Dazu gehören unter anderem: Fotos des Patienten, Röntgenbilder, Modelle, Patientenakte, Behandlungsplan und gegebenenfalls die Spange des Patienten. Diese erforderlichen Dokumente werden in der Regel von den jeweiligen neuen Kieferorthopäden angefordert.