Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste vorab:
- Ein Kieferchirurg ist für Operationen im gesamten Mund-Kiefer-Gesichts-Bereich zuständig.
- Ob ein kieferchirurgischer Eingriff nötig ist, entscheidet nicht der Patient, sondern der behandelnde Zahnarzt oder Kieferorthopäde.
- Kommt der Zahnarzt oder Kieferorthopäde zu dem Entschluss, dass ein kieferchirurgischer Eingriff notwendig ist, so schreibt er dem Patienten eine Überweisung zu diesem Facharzt aus.
Der Kieferchirurg
Die Kieferchirurgie wird in den Bereich der Zahnmedizin eingegliedert. Jedoch sind Fachärzte für Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie, kurz MKG-Chirurgie, sowohl Arzt als auch Zahnarzt. Nach dem erfolgreichen Abschluss der Humanmedizin als auch dem Studium der Zahnmedizin durchlaufen MKG-Chirurgen noch eine 5-jährige Weiterbildung in der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
Sie sind damit absolute Spezialisten in operativen Eingriffen im Gesichtsbereich. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Funktionalität des Gebisses zu erhalten. Hierbei bezieht sich die Funktionalität nicht auf die reine Zahnstellung, welche in den Fachbereich der Kieferorthopädie fällt, sondern eher komplexe Behandlungen mit notwendigem chirurgischem Eingriff.
Dazu zählen unter anderem Tumor-OP im Kopf/Halsbereich, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten (LKG-Spalten), Trauma oder auch Umstellungsosteotomie der Kiefer in Zusammenarbeit mit einem KFO. Doch auch klassische Behandlungen, wie Zahnextraktion oder Wurzelspitzenresektion werden beim Kieferchirurgen durchgeführt.
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sind entweder in Krankenhäusern und Zahnkliniken in verschiedenen Städten wie bspw. München angestellt oder arbeiten aus einer eigenen Praxis. Die Arbeit des MKG-Chirurgen ist eng verknüpft mit Kieferorthopäden und Zahnärzten.
Tätigkeiten eines Kieferchirurgen
Der Tätigkeitsbereich der Kieferchirurgie ist sehr umfangreich. Er umfasst alle möglichen Eingriffe im Mund-Kiefer-Gesichtsbereich. Neben den typischen zahnmedizinischen Eingriffen, wie Weisheitszahnentfernung oder Parodontosebehandlungen, zählen auch Tumorbehandlungen und Behandlung von Kieferbrüchen zu der kieferchirurgischen Arbeit. Folgende Behandlungsfelder werden durch die Kieferchirurgie abgedeckt:
- Fehlstellungen der Zähne
- Trauma nach Unfall
- Bruch der Kieferknochen
- Infektiöse Erkrankungen
- Tumorerkrankungen im Mundbereich
- Beschwerden beim Schlucken und Kauen
- Entfernung von Zysten und Fremdkörpern
- Parodontosebehandlungen
- Einsatz von Implantaten und Zahnersatz
Der Erstbesuch beim Kieferchirurgen
Möchten Sie bspw. im münchner Raum bei einem MKG-Chirurgen vorstellig werden, kommt dies erst zustanden, wenn Ihr behandelnder Zahnarzt oder Kieferorthopäde Sie zu einem MKG-Chirurgen überweist. Demnach ist nur durch eine Überweisung ist eine Vorstellung möglich.
Handelt es sich um komplizierte Zahnentfernungen, weil z. B. ein gebrochener Zahn entfernt werden muss, um entzündete Zähne oder einen kombinierten kieferorthopädischen Eingriff, so wird der Patient vom behandelnden Zahnarzt oder Kieferorthopäden an einen Kieferchirurgen verwiesen. Meist arbeiten die Spezialisten mit einer bestimmten kieferchirurgischen Praxis zusammen.
Eine kieferchirurgische Praxis wird für gewöhnlich nicht von selbst aufgesucht. Dies erfolgt immer auf Anraten eines Vorbehandlers und einer dementsprechenden Überweisung.
Was unterscheidet Kieferchirurgen von Zahnärzten?
Als Zahnarzt absolviert man ein Zahnmedizinstudium. Das ist ausreichend, um als Facharzt für die Zahnmedizin tätig zu sein. Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen dagegen absolvieren ein Studium der Zahnmedizin und der Humanmedizin. Sie müssen beide Studiengänge erfolgreich abschließen, um ein weiterführendes Studium zum Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen durchführen zu können, welches noch einmal fünf Jahre dauert.
Zu den Aufgaben des Zahnarztes gehören Kariesbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Zahnersatzherstellung und -eingliederung, Zahnextraktionen und reinigende Maßnahmen. Sie übernehmen zum Teil auch Patientenaufklärungen im Bezug auf Mundhygiene und auch kleine kieferorthopädische Behandlungen.
Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen sind Ansprechpartner bei komplexeren Behandlungen. Sie übernehmen anspruchsvolle Zahnextraktionen, welche mit Komplikationen verbunden sind. Zudem führen sie kleinere Operationen, wie die Freilegung von Zähnen, als auch größere OPs, wie die Entfernung von Tumorgewebe durch. Sie übernehmen alle Behandlungen des Mund-Kiefer-Gesichtsbereich, wozu auch die Behandlung nach komplexen Knochenbrüchen zählt.
MKG-Chirurg und Oralchirurg
Kieferchirurgen absolvieren wie bereits erwähnt zwei komplett eigenständige Studiengänge (Humanmedizin und Zahnmedizin), um als Spezialist in der Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgie zu gelten. Sie sind daher die Anlaufstelle für sehr komplexe Operationen, welche durch andere Fachärzte nicht durchgeführt werden können.
Oralchirurgen dagegen haben ein zahnmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen und im Anschluss eine kieferchirurgische Zusatzausbildung durchgeführt. Dies ermächtigt Oralchirurgen, einfachere Operationen, wie die Entfernung von schlecht liegenden Weisheitszähnen, durchzuführen. Auch die Eingliederung von Zahnimplantaten und Zahnersatz ist durch Oralchirurgen möglich. Komplexere Behandlungssituationen bedürfen jedoch eines Spezialisten der Kieferchirurgie.
Die Zusammenarbeit von Kieferorthopädie und Kieferchirurgie
Die Aufgabe der Kieferorthopädie ist es, Fehlstellungen der Zähne zu korrigieren und ein funktionales Zusammenbeißen der Zähne zu ermöglichen. Sie zielt darauf ab, die Zähne in die richtige Stellung zu bringen und das Zusammenspiel von Oberkiefer und Unterkiefer zu optimieren.
In manchen Fällen ist eine rein kieferorthopädische Behandlung nicht ausreichend. Meist sind erwachsene Männer und Frauen davon betroffen. Das kommt daher, dass das natürliche Kieferwachstum im Erwachsenenalter bereits abgeschlossen ist und damit nicht mehr beeinflusst werden kann.
Ist eine kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung notwendig, arbeiten die beiden Fachärzte eng zusammen. Zunächst wird mit der kieferorthopädischen Vorbehandlung begonnen. Sind die Zahnreihen ausgeformt, kommt der Kieferchirurg zum Zug. Dieser korrigiert operativ Zahn- und / oder Kieferfehlstellungen. In dieser Zeit wird die Zahnspange für gewöhnlich nicht entfernt.
Ist die Kieferoperation abgeschlossen, erfolgt die Feineinstellung durch den Kieferorthopäden. Nach Abschluss der Behandlung müssen meist Retentionsgeräte oder Retentionsschienen getragen werden, um die erhaltene Zahnstellung zu stabilisieren. Der Ablauf einer kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Behandlung erfolgt grob folgender Reihenfolge:
- Erstberatung durch Kieferorthopäden
- Überweisung an den MKG-Chirurg
- Vorstellung beim Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurgen
- Erstellung des Behandlungsplans der Ärzte (Bei gesetzlich und privat Versicherten Patienten)
- Genehmigung des Behandlungsplans durch die Krankenkasse
- Beginn der Behandlung mit folgenden Schritten:
- Operativer Eingriff durch Kieferchirurgen
- Kieferorthopädische Behandlung
- Erneute kieferchirurgische Operation
- Weiterbehandlung durch Kieferorthopäden
Diese genannten Schritte können jedoch je nach Behandlungsplan bzw. konkreten Fall des Patienten abweichen. Falls Sie sich über den konkreten Ablauf einer kombinierten Behandlung erkundigen möchten, können Sie sich auch gerne in unserem Beitrag diesbezüglich informieren. Diesen finden Sie Hier: Die Operation einer Fehlstellung.