Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden sollte parallel zur Einschulung stattfinden
- Die Phase des Zahnwechsels ist wichtig – bei „Frühzahnern“ ist eine frühere Vorstellung angeraten
- Frühzeitige Vorstellung auch bei auffälligen Kiefer- oder Zahnstellungsanomalien; hier kann auch die Indikation für eine Frühbehandlung vorliegen
- Regulärer Behandlungsbeginn erst ab etwa 9-10 Jahren
Ab wann sollte man mit dem Kind zum Kieferorthopäden gehen?
Der richtige Zeitpunkt für die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden ist nicht direkt vom Alter, sondern von der Phase des Zahnwechsels abhängig. Dieser wird beim ersten Besuch mit Hilfe des sogenannten Durchbruchsbefunds festgestellt. Man unterscheidet drei Phasen des Zahnwechsels. Die Erstvorstellung ist in der ersten Phase anzuraten. Diese erkennen Sie daran, dass die vorderen Schneidezähne (Incisivi) durch bleibende Zähne ersetzt werden und die hinteren Backenzähne (Molaren) durchbrechen. Die meisten Kinder befinden sich zum Zeitpunkt der Einschulung in dieser Phase.
In Ausnahmefällen, wie einer starken Rücklage des Unterkiefers, einer angeborenen Lippen-Gaumen-Spalte oder anderen erkennbaren Fehlstellungen, ist ein früherer Besuch anzuraten. Dies ist auch dann der Fall, wenn das Kind ungeklärte Beschwerden im Kieferbereich zeigt.
Bei dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden wird der sogenannte Durchbruchsbefund erstellt und so die Phase des Zahnwechsels geklärt. Der Facharzt für Kieferorthopädie kann sich einen ersten Eindruck über verschiedene Behandlungsfelder, wie die Kiefer- und Zahnstellung oder das Schluckverhalten machen. Anschließend informiert er Sie über Behandlungsnotwendigkeit und -möglichkeiten. Die Behandlung selbst findet für gewöhnlich erst zu einem späteren Zeitpunkt statt.
Frühbehandlung bei Kindern
Von einer Frühbehandlung bei Kindern spricht man im Alter von 4 – 9 Jahren. Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung ist es, die Behandlungsdauer möglichst kurz zu halten. Daher wird diese für gewöhnlich ab dem 10. Lebensjahr, in der zweiten Phase des Zahnwechsels, begonnen. Einige Indikationen sprechen jedoch für einen früheren Beginn.
Eine Frühbehandlung ist nur indiziert, wenn gravierende Zahnfehlstellungen auftreten. Dies ist dann der Fall, wenn ein Überbiss von mehr als 9mm diagnostiziert wird, die Fehlstellungen starke Auswirkungen auf das weitere Wachstum haben oder eine spätere Behandlung als erschwert oder nicht erfolgversprechend angesehen wird.
Milchzähne dienen als Platzhalter für die bleibenden Zähne. Bei einem vorzeitigen Verlust von Milchzähnen ist ebenfalls eine kieferorthopädische Behandlung anzuraten, um den nötigen Platz für den folgenden Zahn nicht zu verlieren. Ursache für einen unnatürlich frühen Verlust von Milchzähnen sind zumeist ein Unfall oder Karies.
Sehr auffällige Fehlstellungen werden meist vom Zahnarzt erkannt, welcher Ihnen eine Überweisung zum Facharzt für Kieferorthopädie ausstellt. Bei einer Frühbehandlung muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Behandlungserfolg von der Mitarbeit des Patienten abhängig ist. Diese muss gewährleistet sein, damit eine effektive Behandlung erfolgen kann.
Die Behandlungsdauer einer Frühbehandlung ist nach Vorgabe der Krankenkassen auf maximal sechs Quartale begrenzt. Mit etwa 10 Jahren, wenn sich das Kind in der zweiten Phase des Zahnwechsels befindet, kann die kieferorthopädische Behandlung fortgesetzt werden. So wird gewährleistet, dass sich der Patient nicht unnötig lange der kieferorthopädischen Behandlung aussetzen muss.
Normale kieferorthopädische Behandlung bei Kindern
Die normale kieferorthopädische Behandlung wird bei Kindern im Alter von 9-11 Jahren begonnen. In dieser Zeit befinden sie sich in der zweiten Phase des Zahnwechsels, dem sogenannten Wechselgebiss. In dieser Phase werden die Eckzähne und vorderen Backenzähne durch die Bleibenden ersetzt. Auch die hintersten Backenzähne, also die letzten vor den Weisheitszähnen, brechen durch.
Die Kinder durchlaufen in dieser Zeit einen Wachstumsschub, welchen sich der Kieferorthopäde in der Behandlung zu Nutze macht. Zudem kann frühzeitig eingegriffen werden, sollten nachfolgende Zähne aufgrund von Zahnengstand nicht durchbrechen können. Zum Ende dieser Phase wurden alle Milchzähne durch die bleibenden Zähne ersetzt, wodurch ein endgültiges Ergebnis erzielt werden kann.
Es gibt verschiedenste Ursachen, welche eine kieferorthopädische Behandlung notwendig machen. Dazu zählen Zahnfehlstellungen, wie Kreuzbiss, Kopfbiss oder auch gedrehte Zähne. Auch retinierte Zähne, also solche, welche am Durchbrechen gehindert sind, können mit einer Zahnspange freigelegt und in die natürliche Zahnreihe integriert werden. Neben Zahnfehlstellungen können auch manche Kieferfehlstellungen durch eine Zahnspange korrigiert werden.
Nach Vorgabe der Krankenkassen ist die Dauer der Regelbehandlung auf maximal 16 Quartale begrenzt. Sollten weitere Maßnahmen für ein erfolgreiches Behandlungsende nötig sein, kann die Behandlungsdauer in manchen Fällen verlängert werden.
Die KFO-Behandlung bei Erwachsenen
Auch im erwachsenen Alter suchen Patienten den Kieferorthopäden auf. Die Zähne können sich nach einer kieferorthopädischen Behandlung im Jugendalter, wenn die Retentionsphase unterbrochen wurde, wieder verschieben. Ob mit oder ohne vorhergegangene Behandlung leiden betroffene Patienten unter den ästhetischen Auswirkungen schiefer Zähne. Andere Patienten leiden unter Beschwerden beim Kauen und Kieferschmerzen. Diese Einschränkung bewegt sie dazu, im erwachsenen Alter eine kieferorthopädische Behandlung durchzuführen.
Bei der Behandlung im Erwachsenenalter ist zu berücksichtigen, dass das Wachstum abgeschlossen ist und somit eine längere Behandlungsdauer in Kauf genommen werden muss. Zudem handelt es sich hierbei meist um eine Eigenleistung, das heißt, die Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Nur bei schwerwiegenden Anomalien ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse möglich.
Häufige Fragen zu Beginn der KFO-Behandlung
Der erste Besuch beim Kieferorthopäden ist vom Zahnstatus und nicht vom Alter abhängig. In der ersten Phase des Zahnwechsels werden die Schneidemilchzähne durch bleibende Zähne ersetzt und die ersten großen Backenzähne (Molaren) brechen durch. Dies ist der beste Zeitpunkt für den Kieferorthopäden, sich einen ersten Eindruck über Biss, Zahnstellung und Kieferform zu machen.
Die meisten Kinder im Alter von 6-8 Jahren befinden sich in dieser Phase. Daher lässt sich das Einschulungsalter für die erste Vorstellung beim Kieferorthopäden festlegen. Die eigentliche Behandlung wird gewöhnlicherweise erst ab dem 9. Lebensjahr begonnen.
Beginnt die Behandlung im Alter von 4-9 Jahren, spricht man von einer Frühbehandlung. Eine Frühbehandlung ist nur indiziert, wenn gravierende Zahnanomalien vorliegen. Folgende Anomalien können eine Frühbehandlung rechtfertigen:
– Lippen-Gaumen-Spalte
– ein Überbiss von mehr als 9mm
– die Fehlstellungen hat starke Auswirkungen auf das weitere Wachstum
– eine spätere Behandlung wird als erschwert oder nicht erfolgversprechend angesehen
– frühzeitiger Milchzahnverlust durch Unfall oder Karies
Daher sollte der Kieferorthopäde bei auffälligen Zahn- oder Kieferfehlstellungen früher aufgesucht werden. Die Mitarbeit des Patienten muss jedoch auch im jüngeren Alter gegeben sein, um ein möglichst effizientes Behandlungsergebnis zu erreichen.
Die Behandlungsdauer ist von verschiedenen Faktoren, wie dem Alter, der Ausprägung der Fehlstellungen und auch der Mitarbeit des Patienten abhängig. Für eine Frühbehandlung wird die Behandlungsdauer durch die Krankenkassen auf maximal 6 Quartale ausgelegt. Dies entspricht eineinhalb Jahren.
Bei der regulären Behandlung, welche ab dem 9.-10. Lebensjahr begonnen wird, soll laut Krankenkassen eine Behandlungsdauer von 16 Quartalen, also vier Jahren, nicht überschritten werden. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung möglich. Im Durchschnitt dauert eine Behandlung mit einer festsitzenden Zahnspange drei Jahre.